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   BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 113/67   

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https://dejure.org/1969,1435
BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 113/67 (https://dejure.org/1969,1435)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1969 - VIII ZR 113/67 (https://dejure.org/1969,1435)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1969 - VIII ZR 113/67 (https://dejure.org/1969,1435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Bindung an die Bundesbedienstetenmiete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 1002
  • ZMR 1969, 315
  • WM 1969, 962
  • DB 1969, 1650
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 113/67
    Diese Vorschrift ist, obgleich sie erst am 1. August 1968 in Kraft getreten ist (Art. IV § 4 Abs. 1 WoBauÄndG), also nach Erlaß des Berufungsurteils, auch im Revisionsrechtszug zu berücksichtigen (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350) [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60].
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 113/67
    Diese Vorschrift ist, obgleich sie erst am 1. August 1968 in Kraft getreten ist (Art. IV § 4 Abs. 1 WoBauÄndG), also nach Erlaß des Berufungsurteils, auch im Revisionsrechtszug zu berücksichtigen (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350) [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60].
  • BGH, 20.12.1967 - VIII ZR 143/67
    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 113/67
    Die Frage, ob eine Zustimmung notwendig ist, hat der erkennende Senat in einem Falle behandelt, bei dem im Darlehensvertrag ausdrücklich bestimmt war, daß nur Mieten und Mietzuschläge gefordert werden dürfen, die von der Bewilligungsbehörde genehmigt sind (Urteil vom 20. Dezember 1967 - VIII ZR 143/67 - = LM 1. BMG § 19 Nr. 15 = WM 1968, 374).
  • BGH, 20.10.1959 - VIII ZR 100/58

    Mieterhöhung für steuerbegünstigten Wohnraum

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 113/67
    Bis dahin konnten die Kläger an der einseitigen Erhöhung des Mietzinses auf die gesetzliche Kostenmiete allenfalls durch die mit der Beklagten geschlossenen Verträge gehindert sein (§ 19 Abs. 1 1. BMG; BGHZ 31, 63).
  • BGH, 10.02.1969 - VIII ZR 27/67

    Rechtmäßigkeit einer Steigerung des Mietzinses bei grundsteuerbegünstigtem

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 113/67
    Mit Recht gehen beide Parteien davon aus, daß die Kläger bis zur Rückzahlung der Darlehen nur die Bundesbedienstetenmiete verlangen und eine Mieterhöhung ohne Zustimmung der Beklagten nicht vornehmen konnten (hinsichtlich den Zustimmungserfordernisses vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 10. Februar 1969 - VIII ZR 27/67 - WM 1969, 629 und vom 14. April 1969 - VIII ZR 131/67 = WM 1969, 631 = NJW 1969, 1172).
  • BGH, 14.04.1969 - VIII ZR 131/67

    Errichtung von Mietwohnungen im Rahmen eines steuerbegünstigten Wohnungsbaus -

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 113/67
    Mit Recht gehen beide Parteien davon aus, daß die Kläger bis zur Rückzahlung der Darlehen nur die Bundesbedienstetenmiete verlangen und eine Mieterhöhung ohne Zustimmung der Beklagten nicht vornehmen konnten (hinsichtlich den Zustimmungserfordernisses vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 10. Februar 1969 - VIII ZR 27/67 - WM 1969, 629 und vom 14. April 1969 - VIII ZR 131/67 = WM 1969, 631 = NJW 1969, 1172).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auf der Grundlage des § 87 a II. WoBauG konnte der Vermieter, der Wohnungsfürsorgemittel darlehensweise in Anspruch genommen hatte, seit dem 1. August 1968 ohne Zustimmung des Darlehensgebers die gesetzliche Kostenmiete selbst dann verlangen, wenn in dem Darlehensvertrag ein niedrigerer Mietzins festgelegt und zudem vereinbart war, daß Mieterhöhungen der Zustimmung des Darlehensgebers bedürfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1969 - VIII ZR 113/67 - ZMR 1969, 315 ).

    Erzielt werden soll vielmehr auch ein Bestand an Wohnungen, die Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu günstigen Bedingungen - vor allem zu erschwinglichen Mieten - zur Verfügung gestellt werden können (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1969, a.a.O. S. 316; Fischer-Dieskau/Pergande, Wohnungsbaurecht, Anhang A Nr. 13 b, Vorbemerkung Bundesbedienstetenmieten Anm. 1 ).

  • BGH, 15.01.1970 - III ZR 212/66

    Vorzeitige Kündigung eines Darlehensvertrages - Folgen einer vorzeitigen

    Denn nach vorzeitiger Rückzahlung von Wohnungsfürsorgemitteln ist der Vermieter berechtigt, Zinsen für anderweitige Fremdmittel, die er anstelle der Wohnungsfürsorgemittel etwa aufgenommen hat, auf die Mieter umzulegen bis zur Höhe desjenigen Zinssatzes, der für die Wohnungsfürsorgemittel ursprünglich vereinbart war, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Darlehensgeber auf Zahlung der vereinbarten Zinsen für die Wohnungsfürsorgemittel ganz oder teilweise verzichtet hatte (BGH Urteil vom 8. Juli 1969 - VIII ZR 113/67 -).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 119.86

    Zustellung eines Leistungsbescheids im Wohnungsfürsorgebereich des Bundes

    Auf der Grundlage des § 87 a II. WoBauG konnte der Vermieter, der Wohnungsfürsorgemittel darlehensweise in Anspruch genommen hatte, seit dem 1. August 1968 ohne Zustimmung des Darlehensgebers die gesetzliche Kostenmiete selbst dann verlangen, wenn in dem Darlehensvertrag ein niedrigerer Mietzins festgelegt und zudem vereinbart war, daß Mieterhöhungen der Zustimmung des Darlehensgebers bedürfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1969 - VIII ZR 113/67 - ZMR 1969, 315 ).

    Erzielt werden soll vielmehr auch ein Bestand an Wohnungen, die Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu günstigen Bedingungen - vor allem zu erschwinglichen Mieten - zur Verfügung gestellt werden können (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1969, a.a.O. S. 316; Fischer-Dieskau/Pergande, Wohnungsbaurecht, Anhang A Nr. 13 b, Vorbemerkung Bundesbedienstetenmieten Anm. 1 ).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 116.86

    Fehlbelegungsabgabe - Ausgleichszahlungen - Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

    Auf der Grundlage des § 87 a II. WoBauG konnte der Vermieter, der Wohnungsfürsorgemittel darlehensweise in Anspruch genommen hatte, seit dem 1. August 1968 ohne Zustimmung des Darlehensgebers die gesetzliche Kostenmiete selbst dann verlangen, wenn in dem Darlehensvertrag ein niedrigerer Mietzins festgelegt und zudem vereinbart war, daß Mieterhöhungen der Zustimmung des Darlehensgebers bedürfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1969 - VIII ZR 113/67 - ZMR 1969, 315 ).

    Erzielt werden soll vielmehr auch ein Bestand an Wohnungen, die Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu günstigen Bedingungen - vor allem zu erschwinglichen Mieten - zur Verfügung gestellt werden können (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1969, a.a.O. S. 316; Fischer-Dieskau/Pergande, Wohnungsbaurecht, Anhang A Nr. 13 b, Vorbemerkung Bundesbedienstetenmieten Anm. 1 ).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 99.85

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

    Auf der Grundlage des § 87 a II. WoBauG konnte der Vermieter, der Wohnungsfürsorgemittel darlehensweise in Anspruch genommen hatte, seit dem 1. August 1968 ohne Zustimmung des Darlehensgebers die gesetzliche Kostenmiete selbst dann verlangen, wenn in dem Darlehensvertrag ein niedrigerer Mietzins festgelegt und zudem vereinbart war, daß Mieterhöhungen der Zustimmung des Darlehensgebers bedürfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1969 - VIII ZR 113/67 - ZMR 1969, 315 ).

    Erzielt werden soll vielmehr auch ein Bestand an Wohnungen, die Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu günstigen Bedingungen - vor allem zu erschwinglichen Mieten - zur Verfügung gestellt werden können (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1969, a.a.O. S. 316; Fischer-Dieskau/Pergande, Wohnungsbaurecht, Anhang A Nr. 13 b, Vorbemerkung Bundesbedienstetenmieten Anm. 1 ).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 45.86

    Festsetzung von Ausgleichszahlungen auf Grund des Gesetzes über den Abbau der

    Auf der Grundlage des § 87 a II. WoBauG konnte der Vermieter, der Wohnungsfürsorgemittel darlehensweise in Anspruch genommen hatte, seit dem 1. August 1968 ohne Zustimmung des Darlehensgebers die gesetzliche Kostenmiete selbst dann verlangen, wenn in dem Darlehensvertrag ein niedrigerer Mietzins festgelegt und zudem vereinbart war, daß Mieterhöhungen der Zustimmung des Darlehensgebers bedürfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1969 - VIII ZR 113/67 - ZMR 1969, 315 ).

    Erzielt werden soll vielmehr auch ein Bestand an Wohnungen, die Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu günstigen Bedingungen - vor allem zu erschwinglichen Mieten - zur Verfügung gestellt werden können (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1969, a.a.O. S. 316; Fischer-Dieskau/Pergande, Wohnungsbaurecht, Anhang A Nr. 13 b, Vorbemerkung Bundesbedienstetenmieten Anm. 1 ).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 19.87

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

    Auf der Grundlage des § 87 a II. WoBauG konnte der Vermieter, der Wohnungsfürsorgemittel darlehensweise in Anspruch genommen hatte, seit dem 1. August 1968 ohne Zustimmung des Darlehensgebers die gesetzliche Kostenmiete selbst dann verlangen, wenn in dem Darlehensvertrag ein niedrigerer Mietzins festgelegt und zudem vereinbart war, daß Mieterhöhungen der Zustimmung des Darlehensgebers bedürfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1969 - VIII ZR 113/67 - ZMR 1969, 315 ).

    Erzielt werden soll vielmehr auch ein Bestand an Wohnungen, die Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu günstigen Bedingungen - vor allem zu erschwinglichen Mieten - zur Verfügung gestellt werden können (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1969, a.a.O. S. 316; Fischer-Dieskau/Pergande, Wohnungsbaurecht, Anhang A Nr. 13 b, Vorbemerkung Bundesbedienstetenmieten Anm. 1 ).

  • OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 REMiet 2/85
    Insoweit entspricht es allerdings anerkannten Rechts (zu vgl.: BGH ZMR 1969, 315; MDR 197O, 489; ZMR 1970, 209; NJW 1971, 2316; MDR 1971, 126; OVG Münster, ZMR 1986, 16), daß der Darlehensschuldner das vereinbarte Besetzungsrecht durch vorzeige Rückzahlung des Darlehens nicht unterlaufen kann.
  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 184/73

    Löschung einer Grunddienstbarkeit über ein Wohnungsbesetzungsrecht - Vertragliche

    Das stimmt auch mit der dem Senat bekannten Praxis bei der Durchführung anderer Förderungsverträge überein, in denen niemals in Frage gestellt worden ist, daß ein auf bestimmte Zeit eingeräumtes Besetzungsrecht durch die Rückzahlung der Förderungsmittel nicht erlischt (vgl. die Senatsurteile vom 20. Dezember 1967 - VIII ZR 143/67 - WM 1968, 374 - MDR 1968, 402; vom 9. Juli 1969 - VIII ZR 113/67 = WM 1969, 962 = MDR 1969, 1002; vom 14. Januar 1970 - VIII ZR 125/68 = WM 1970, 689 = MDR 1970, 411; und vom 5. April 1971 - VIII ZR 98/69 = WM 1971, 938 = NJW 1971, 1316 = MDR 1971, 752).
  • BGH, 05.04.1971 - VIII ZR 98/69

    Bestellung eines Wohnungsbesetzungsrechts - Förderungen von Wohnung durch ein

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gelten im Zusammenhang mit der Bestellung eines Wohnungsbesetzungsrechts getroffene Vereinbarungen, in denen der Mietzins der geförderten Wohnungen nach oben begrenzt oder eine Mieterhöhung von einer Genehmigung abhängig gemacht wird, so lange wie das vereinbarte Besetzungsrecht (Urteile vom 20. Dezember 1967 - VIII ZR 143/67 = LM 1. BMG § 19 Nr. 15 = BGHWarn 1967 Nr. 293 = WM 1968, 374; vom 9. Juli 1969 - VIII ZR 133/67 = LM 1. BMG § 19 Nr. 18 = BGHWarn 1969 Nr. 202 = WM 1969, 962 und vom 14. Januar 1970 - VIII ZR 125/68 - LM 1. BMG § 18 Nr. 25 = BGHWarn 1970 Nr. 12 = WM 1970, 689).
  • OLG Hamm, 16.09.1991 - 30 REMiet 6/90
  • BGH, 14.01.1970 - VIII ZR 125/68

    Begrenzung des Mietzinses für die Dauer eines Wohnungsbesetzungsrechts auf Grund

  • BGH, 16.09.1970 - VIII ZR 47/69

    Fortdauer eines Wohnungsbesetzungsrechts - Höhe des Mietzinses bei

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